Die wichtigsten Begriffe zum Thema kritisch erläutert:
Antiretrovirale Medikamente (ARV)Zur Behandlung von AIDS wird
eine Kombinationstherapie von ARVs eingesetzt. Diese Medikamente können
zwar die Krankheit nicht heilen, sie unterdrücken jedoch die
Virusvermehrung und können das Auftreten opportunistischer Infektionen
erheblich verringern. Dadurch steigt die Lebenserwartung von
AIDS-PatientInnen deutlich. Unter den weltweit 39,5 Mio. HIV-Positiven
befinden sich 6,8 Mio. AIDS-Kranke, deren Krankheitsstadium eine
ARV-Behandlung erforderlich macht. Durch den Druck einer weltweiten
Bewegung konnten die Pharmakonzerne gezwungen werden die Preise für
ARVs deutlich zu senken. Immer noch haben aber nur 1,6 Mio. Menschen
bzw. 24% der AIDS-Kranken in südlichen Ländern tatsächlich Zugang zu
den notwendigen Medikamenten.
Bilaterale Verträge
Im Rahmen von regionalen Freihandelsabkommen versuchen die
Industriestaaten gegenüber den südlichen Ländern Standards zum Schutz
des geistigen Eigentums festzulegen, die noch über die des
TRIPS-Abkommens hinausgehen. Derzeit finden Verhandlungen zwischen der
Europäischen Union und 79 der ehemaligen europäischen Kolonien in
Afrika, der Karibik und dem Pazifikraum (AKP-Staaten) statt, um ein
neues Wirtschaftsabkommen, genannt EPA (Economic Partnership
Agreement), abzuschließen. Neben der EU ist auch die USA insbesondere
in Lateinamerika sehr bestrebt weitere Freihandelsabkommen mit
verschärftem Patentschutz durchzusetzen. Nobelpreisträger Sir John
Sulston bezeichnet dies als "Rückkehr zu alten Systemen von
meistbegünstigten Nationen und in der Tat Imperialismus".
Biopiraterie
Biopiraterie bezeichnet die Aneignung von Pflanzen, Tieren oder Genen
durch geistige Eigentumsrechte. Patente, Sortenschutz- und Markenrechte
erlauben ihrem Inhaber eine bestimmte Idee, Erfindung, Pflanzen oder
einen Namen in einem Land ausschließlich zu nutzen. Andere
NutzungsinteressentInnen können allenfalls Lizenzen bei der
Rechteinhaberin beantragen, für die sie dann Gebühren bezahlen müssen.
Geistige Eigentumsrechte verleihen dem Inhaber also eine Art Monopol
zur Kommerzialisierung bestimmter Ideen und daraus hergestellter
Produkte. Häufig ist bei der Patentanmeldung der konkrete kommerzielle
Nutzen eines bestimmten Stoffs oder Genabschnitts noch nicht klar.
Wissen, DNA-Strukturen und biologische Prozesse werden zur privaten
strategischen Zukunftsressource, die den Patentinhaberin zukünftig
Gewinne sichern und heute schon den Unternehmenswert steigern soll.
Neben den wichtigen Agrarpflanzen geht es den BiopiratInnen vor allem
um die Verwertung traditioneller Heilpflanzen. Pharma- und
Biotechkonzerne suchen nach pflanzlichen Ausgangsstoffen und dem
dazugehörigen traditionellen Wissen, um „neue“ gewinnbringende
Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel zu entwickeln.
BioprospektionAuf einer von der US-Regierung finanzierten
Tagung im März 1991 wurde das Konzept einer Bioprospektion entworfen.
Damit meint man die Erfassung und Katalogisierung der biologischen
Vielfalt (Biodiversität) unter dem Gesichtspunkt ihrer kommerziellen
Nutzung. Kurz, Bioprospektion ist die Suche nach pharmazeutisch
wirksamen Substanzen, deren Katalogisierung um eine spätere Vermarktung
des meist schon davor der lokalen Bevölkerung bekannten Wirkstoffes zu
ermöglichen. Bioprospektion wird zur Biopiraterie, wenn Konzerne sich
traditionelles Wissen über Heilpflanzen aneignen und es durch
Patentierung für sich reklamieren.
DNDi (Drugs for Neglected Diseases Initiative)
Die „Initiative Medikamente für vernachlässigte Krankheiten“ (DNDi) mit
Sitz in Genf entwickelt Arzneimittel ohne kommerzielles Interesse. Die
Geschichte von DNDi reicht zurück in das Jahr 1999. Auf Einladung von
Ärzte ohne Grenzen und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) traf sich
eine Gruppe ExpertInnen. Aus diesem Treffen entstand ein Verbundprojekt
von weltweit sechs Forschungseinrichtungen, welche sich sogenannter
„vernachlässigter Krankheiten“ annimmt. DNDi setzt sich zum Ziel,
wirksame Arzneimittel gegen armutsbedingte Krankheiten zu entwickeln.
Mit einem neuen Forschungskonzept werden Medikamente bis zur Marktreife
gebracht. In kooperativer Arbeitsweise bringt DNDi Universitäten,
andere öffentliche Einrichtungen und die private Industrie zusammen.
DNDi hat mit der Markteinführung eines neuen Malaria-Medikaments im
Frühling 2008 bewiesen, dass die Entwicklung neuer Medikamente auch
ohne Patentschutz möglich ist. Analog zum Open-Source-Gedanken darf
jedes Pharmaunternehmen diese Medikamente produzieren.
Erklärung von Alma Ata „Gesundheit für alle“
Die Erklärung von Alma Ata von 1978 ist das grundlegende WHO-Dokument,
das von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde. Es erkannt an, dass
das Ziel „Gesundheit für alle“ nur unter Berücksichtigung aller
sozialen, wirtschaftlichen, politischen und umweltbedingten Faktoren zu
erreichen sei. Die Gesundheit wird in der Verfassung der WHO definiert
als ein Zustand vollständigen physischen, geistigen und sozialen
Wohlbefindens, der sich nicht nur durch die Abwesenheit von Krankheit
oder Behinderung auszeichnet. In diesem Sinne wird Gesundheit als ein
wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens verstanden. Diese
umfassende Herangehensweise zeigt die gravierenden Folgen von
unzureichendem Trinkwasserzugang, fehlender Schulbildung, von
gewalttätigen Konflikten, Unterernährung und Klimawandel aber auch die
einschneidenden Folgen des neoliberalen Wirtschaftskurses vieler
Regierungen für die Gesundheit auf.
G8
Gruppe der sieben wirtschaftsstärksten Industriestaaten und Russland.
Anfangs Juni 2007 kamen ihre Regierungschefs zum G8-Gipfel (früher
Weltwirtschaftsgipfel) in Heiligendamm/Mecklenburg-Vorpommern zusammen.
Ein zentrales Thema der Beratungen war der verstärkte Schutz geistigen
Eigentums. Für den Gesundheitsbereich bedeutet dies die weitere
Protektion der transnationalen Pharmakonzerne statt einfachem Zugang zu
Gesundheitsversorgung und Medikamenten für arme Menschen.
Geistige Eigentumsrechte
Geistige Eigentumsrechte bezeichnen Exklusivrechte an immateriellen
Gütern, z.B. Wissen oder Ideen. Immaterielle Güter sind nicht endlich
und können ohne Qualitätsverlust beliebig oft gebraucht werden. Sie
könnten deshalb von beliebig vielen Personen gleichzeitig genutzt und
extrem kostengünstig vervielfältigt werden. Um dennoch eine
kapitalistische Verwertung sicherzustellen, wird durch geistige
Eigentumsrechte eine künstliche Verknappung erzeugt. Der Schutz des
geistigen Eigentums ermöglicht der Rechteinhaberin anderen Personen die
Verwendung, Nachahmung oder Nutzung zu verbieten oder dafür
Lizenzgebühren zu erheben. Durch die Ausweitung der geistigen
Eigentumsrechte wird zunehmend freies Wissen zu monopolisiertem
Privateigentum.
Generika
Als Generikum (sing.) bezeichnet man ein Arzneimittel, welches eine
wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen auf dem
Markt befindlichen Medikamentes ist. Generika sind meist preisgünstiger
als das Originalpräparat, wodurch insbesondere PatientInnen in
südlichen Ländern der Zugang zu Medikamenten erleichtert wird. Neben
internationalem Druck sorgte vor allem die Konkurrenz durch Generika,
für eine Preissenkung von antiretroviralen Medikamenten der ersten
Generation in südlichen Ländern um bis zu 90%. Die neueren
ARV-Medikamente der zweiten Generation sind jedoch wieder bis zu
100-mal teurer. Wenn nach einigen Jahren die Umstellung der
HIV-PatientInnen auf Medikamente der zweiten Generation erfolgen muss,
steigen die Kosten entsprechend. HerstellerInnen von Generika, etwa in
Indien, bieten bisher nur Nachahmungen der ersten Generation an. Durch
seinen Beitritt zur WTO im Jahr 2005 musste Indien seinen Patentschutz
für Arzneimittel, gemäß TRIPS deutlich verschärfen. Dies verhindert die
Produktion von notwendigen, billigeren AIDS-Medikamenten der zweiten
Generation.
Harmonisierung der nationalen Patentrechte
Unter diesem Schlagwort wird die internationale Vereinheitlichung und
Vereinfachung der komplizierten und national sehr unterschiedlichen
Patentgesetze vorangetrieben. In der Realität bedeutet dies, dass
südliche Länder eine Patentgesetzgebung nach Vorbild der
Industrieländer und Interessen der transnationalen Konzerne
aufgezwungen werden soll. Dieses einheitliche Recht bei höchst
ungleicher Ausgangslage im globalen Wettbewerb führt dazu, dass der
Trikont weiter ausgebeutet wird. Durch die Lizenzzahlungen wird der
Ressourcenstrom vom globalen Süden in die Kassen der Konzerne des
Nordens verstärkt.
Öffentliches Gut
Der Begriff der öffentlichen Güter steht dem Begriff der Ware diametral
gegenüber. Der Zugang zu öffentlichen Gütern soll grundsätzlich allen
Mitgliedern einer Gesellschaft, unabhängig von ihrem Einkommen, offen
stehen. Im Rahmen eines Konzepts von Essentialität müssen Arzneimittel
und andere lebenswichtige Bereiche der Daseinsvorsorge als öffentliche
Güter begriffen werden. Folglich sollten sie prinzipiell vom
Patentschutz ausgenommen sein. Ein Blick auf die Arzneimittelforschung
zeigt, dass Arzneimittel als öffentliches Gut keine Utopie bleiben
müssen. Der Großteil der Grundlagenforschung wird bereits in
staatlichen Einrichtungen geleistet. Auch klinische Studien werden
vermehrt von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt. In letzter Zeit
haben auch in den Naturwissenschaften öffentliche Forschungsprojekte,
die mit ähnlichen Schemata wie Open-Source im Softwarebereich arbeiten,
große Erfolge erzielt. Da im Bereich der umstrittenen und stark
kommerzialisierten Biotechnologie kaum noch eine Neuentwicklung möglich
ist, ohne Patente anderer Forscher zu verletzen, hat sich das Projekt
zur Entschlüsselung des menschlichen Erbgutes zum Grundsatz gemacht,
den freien Austausch von Wissen wieder in den Vordergrund zu stellen.
Die Vorteile werden schnell deutlich. Der Zugang zu Daten ist einfach
und sie können öffentlich und weltweit von anderen ForscherInnen
diskutiert werden. Fehler werden schneller entdeckt und der
Forschungsprozess ist transparent, schneller, billiger und qualitativ
hochwertiger. Dies gilt ebenso für den Pharmasektor. Mit dem Ausbruch
des SARS-Virus kam es weltweit zu einer beeindruckenden Kooperation
vieler WissenschaftlerInnen bei der Bestimmung des Erregers und der
Entwicklung von Gegenmaßnahmen.
Patent
Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf
Erfindungen. Es wird ein meist 20-jähriges Ausschlussrecht gewährt, um
damit die Forschungs- und Entwicklungskosten amortisieren zu können.
Das bedeutet aber auch ein Monopol auf Wissen. Darüber ob oder unter
welchen Bedingungen dieses Wissen von Dritten genutzt werden darf,
entscheidet der Patentinhaber. Dieses Monopol ermöglicht der
Pharmaindustrie die Medikamentenpreise zu diktieren und künstlich hoch
zu halten. Damit bleiben lebenswichtige Arzneimittel für Prekarisierte
unerreichbar oder werden erst gar nicht erforscht. Patente als
Anreizstruktur zur Entwicklung neuer Wirkstoffe funktionieren nur in
kaufkraftstarken Marktsegmenten. Diese finden sich hauptsächlich in
Industrieländern. So werden 90% der Forschungsmittel für Krankheiten
ausgegeben, die nur 10% der weltweit verlorenen gesunden Lebensjahre
ausmachen. Eine Forschung zur Behandlung von armutsbedingten
Krankheiten wie Malaria oder Tuberkulose, die praktisch ausschließlich
die südlichen Länder betreffen und deren kommerzielles Potential gering
ist, findet von Seiten der profit- und patentorientierten
Pharmakonzerne kaum statt. Stattdessen werden Forschungsgelder, laut
Zahlen des amerikanischen Pharma-Verbandes PhRMA, zu 70% in
Scheininnovationen investiert. Diese Nachahmerprodukte von
erfolgreichen Medikamenten der Konkurrenz werden auch als
me-too-Produkte bezeichnet. Sie bringen keinen zusätzlichen
therapeutischen Nutzen, sind aber patentiert, teuer und gut für die
Bilanz der Unternehmen. Da me-too-Präparate im Grunde überflüssig sind,
wird dafür umso mehr für Werbung ausgegeben. So verwundert es kaum,
dass Pharmaunternehmen im Schnitt für Forschung nur halb so viel Geld
ausgeben wie sie in die Werbung stecken. Die wenigen neuen Medikamente,
die wirklich einen medizinischen Fortschritt bringen, stammen
hauptsächlich aus der öffentlich finanzierten Grundlagenforschung.
Dennoch strebt die deutsche G8-Präsidentschaft eine weitere Ausweitung
und Verschärfung des Patentschutzes an.
TRIPS (Abkommen über den Schutz geistigen Eigentums)
TRIPS ist das WTO-Abkommen zum Schutz handelsbezogener Rechte an
geistigem Eigentum. Es umfasst Bestimmungen zum Schutz von Patenten
oder Copyrights und Handelsmarken. Durch den Beitritt zur WTO sind alle
Mitgliedsstaaten verpflichtet, auch die patentrechtlichen Vorgaben des
TRIPS-Abkommens umzusetzen. Dies ist für südliche Länder von Nachteil,
da 97% der Patente Unternehmen aus den Industrieländern gehören und
etwa 90% der Patente, die in sogenannten Entwicklungs- und
Schwellenländern angemeldet werden, Firmen mit Sitz in
Industrieländern. Dadurch werden der Transfer und die Verbreitung von
Technologien in südlichen Ländern erschwert. Weiter besteht die Gefahr,
dass der Technologietransfer bei sehr restriktiver Lizenzpolitik der
Patentinhaberin ausbleibt. Für Arzneimittel sahen die meisten Länder
des Südens bisher keinen Patentschutz vor, da sich ohne
Generikaproduktion der Zugang zu Pharmaprodukten verteuern würde. Das
TRIPS ermöglicht hingegen Patente auf Medikamente, verteuert diese
dadurch und schließt so Millionen von Kranken von der Behandlung aus.
Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung für die Gruppe der 50 meist
marginalisierten Länder. In Bezug auf pharmazeutische Produkte wird
ihnen eine zusätzliche Übergangsfrist bis zum Jahr 2016 für den
Patentschutz eingeräumt. Damit dürften, z.B. in Bangladesh, auch
ARV-Generika der zweiten Generation legal hergestellt und in andere
arme Länder exportiert werden.
Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine Sonderorganisation der
Vereinten Nationen. Sie ist die Koordinationsbehörde der Vereinten
Nationen für das internationale öffentliche Gesundheitswesen. Die WHO
ist zwar die grösste demokratisch legitimierte Gesundheitsorganisation
und sollte Leitlinien, Standards und Methoden in gesundheitsbezogenen
Bereichen entwickeln und weltweit durchsetzen. Sie hat in den letzten
Jahren aber zusehends an Einfluss verloren. Das liegt zum Teil am
schmalen Budget. So hat die Gates-Stiftung vom Microsoft Gründer Bill
Gates und dessen Frau Melinda einen grösseren Etat als die gesamte WHO.
KritikerInnen fordern, dass die finanzielle Ausstattung der WHO steigen
muss und dass mehr Geld in die Kernbereiche der WHO fliessen sollte,
verbunden mit weniger Auflagen seitens der Geberländer. Meist werden in
Projekten einzelne Krankheiten fokussiert anstatt das Gesundheitssystem
insgesamt zu verbessern. Weiter wird oft als „Gegenleistung“ für die
Hilfe die Durchführung von Strukturanpassungsprogrammen und die
Förderung einer neoliberalen Gesundheitspolitik erwartet.
Welthandelsorganisation (WTO)
Im Zentrum der WTO steht das Fördern und Erhalten einer politisch
organisierten neoliberalen Weltwirtschaftsordnung. Die WTO ist eine
internationale Organisation, die sich mit der Regelung von Handels- und
Wirtschaftsbeziehungen beschäftigt. Den Kern dieser Anstrengungen
bilden die WTO-Verträge zwecks Förderung des Freihandels. Die WTO ist
die Dachorganisation der Verträge GATT (Warenhandel), GATS (Handel mit
Dienstleistungen) und TRIPS (Schutz geistigen Eigentums) und
somit ein integraler Bestandteil der Bestrebungen der
industrialisierten Staaten für eine Expansion des Welthandels durch die
Errichtung einer neoliberalen Welthandelsordnung. Die WTO verlor seit
der sogenannten Doha-Entwicklungsrunde durch das Stagnieren der
Verhandlungen einer weiteren Liberalisierung an Bedeutung. Dafür
setzten viele Industriestaaten vermehrt auf bilaterale oder regionale
Freihandelsverträge.
Zwangslizenz
Zwanglizenzen wurden auf Druck der afrikanischen Staaten, als
Schutzrechte für die öffentliche Gesundheit in das Welthandelsrecht
integriert. Im November 2001 verabschiedeten die WTO-Mitgliedstaaten in
Doha eine Erklärung zum TRIPS-Abkommen, nach der Ausnahmen des
Patentschutzes aufgrund schwerer öffentlicher Gesundheitsprobleme
erlaubt sind. D.h. alle WTO-Mitgliedstaaten haben zur Bewältigung von
Krisen im öffentlichen Gesundheitswesen das Recht mit Hilfe von
Zwangslizenzen Generika von patentgeschützten Medikamente herzustellen
oder zu importieren. Jeder Mitgliedstaat darf dabei selbst festlegen,
was einen nationalen Notstand oder einen anderen Umstand äußerster
Dringlichkeit darstellt. Krisen durch HIV/Aids, Tuberkulose, Malaria
oder anderen Epidemien können solche Situationen sein. Allerdings
wurden Zwangslizenzen von wirtschaftlich ärmeren Ländern wegen der
Komplexität des Verfahrens bisher kaum eingesetzt. Weitere Hindernisse
bestehen für Länder ohne ausreichende Pharma-Produktionskapazitäten, da
sie notwendige Arzneimittel nicht einfach importieren können, sofern
diese im Exportland patentgeschützt sind. Außerdem werden
Zwangslizenzen weiter von der US-Regierung und der Pharmaindustrie
bekämpft. Um Zwangslizenzen abzuwenden und ihre Etablierung zu
verhindern, sahen sich einige Pharmafirmen gezwungen "freiwillige
Lizenzen" zu erteilen. Zwar wird dann meist auf die Zahlung von
Lizenzgebühren verzichtet, aber die Macht über das Patent und die
Generikaproduktion bleibt den Pharmakonzernen erhalten.
medico international schweiz_ms_29082008
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