Kritisches Glossar zu Globalisierung und Gesundheit Drucken E-Mail
Die wichtigsten Begriffe zum Thema kritisch erläutert:

Antiretrovirale Medikamente (ARV)

Zur Behandlung von AIDS wird eine Kombinationstherapie von ARVs eingesetzt. Diese Medikamente können zwar die Krankheit nicht heilen, sie unterdrücken jedoch die Virusvermehrung und können das Auftreten opportunistischer Infektionen erheblich verringern. Dadurch steigt die Lebenserwartung von AIDS-PatientInnen deutlich. Unter den weltweit 39,5 Mio. HIV-Positiven befinden sich 6,8 Mio. AIDS-Kranke, deren Krankheitsstadium eine ARV-Behandlung erforderlich macht. Durch den Druck einer weltweiten Bewegung konnten die Pharmakonzerne gezwungen werden die Preise für ARVs deutlich zu senken. Immer noch haben aber nur 1,6 Mio. Menschen bzw. 24% der AIDS-Kranken in südlichen Ländern tatsächlich Zugang zu den notwendigen Medikamenten.

Bilaterale Verträge

Im Rahmen von regionalen Freihandelsabkommen versuchen die Industriestaaten gegenüber den südlichen Ländern Standards zum Schutz des geistigen Eigentums festzulegen, die noch über die des TRIPS-Abkommens hinausgehen. Derzeit finden Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und 79 der ehemaligen europäischen Kolonien in Afrika, der Karibik und dem Pazifikraum (AKP-Staaten) statt, um ein neues Wirtschaftsabkommen, genannt EPA (Economic Partnership Agreement), abzuschließen. Neben der EU ist auch die USA insbesondere in Lateinamerika sehr bestrebt weitere Freihandelsabkommen mit verschärftem Patentschutz durchzusetzen. Nobelpreisträger Sir John Sulston bezeichnet dies als "Rückkehr zu alten Systemen von meistbegünstigten Nationen und in der Tat Imperialismus".

Biopiraterie

Biopiraterie bezeichnet die Aneignung von Pflanzen, Tieren oder Genen durch geistige Eigentumsrechte. Patente, Sortenschutz- und Markenrechte erlauben ihrem Inhaber  eine bestimmte Idee, Erfindung, Pflanzen oder einen Namen in einem Land ausschließlich zu nutzen. Andere NutzungsinteressentInnen können allenfalls Lizenzen bei der Rechteinhaberin beantragen, für die sie dann Gebühren bezahlen müssen. Geistige Eigentumsrechte verleihen dem Inhaber also eine Art Monopol zur Kommerzialisierung bestimmter Ideen und daraus hergestellter Produkte. Häufig ist bei der Patentanmeldung der konkrete kommerzielle Nutzen eines bestimmten Stoffs oder Genabschnitts noch nicht klar. Wissen, DNA-Strukturen und biologische Prozesse werden zur privaten strategischen Zukunftsressource, die den Patentinhaberin zukünftig Gewinne sichern und heute schon den Unternehmenswert steigern soll. Neben den wichtigen Agrarpflanzen geht es den BiopiratInnen vor allem um die Verwertung traditioneller Heilpflanzen. Pharma- und Biotechkonzerne suchen nach pflanzlichen Ausgangsstoffen und dem dazugehörigen traditionellen Wissen, um „neue“ gewinnbringende Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel zu entwickeln.

Bioprospektion

Auf einer von der US-Regierung finanzierten Tagung im März 1991 wurde das Konzept einer Bioprospektion entworfen. Damit meint man die Erfassung und Katalogisierung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) unter dem Gesichtspunkt ihrer kommerziellen Nutzung. Kurz, Bioprospektion ist die Suche nach pharmazeutisch wirksamen Substanzen, deren Katalogisierung um eine spätere Vermarktung des meist schon davor der lokalen Bevölkerung bekannten Wirkstoffes zu ermöglichen. Bioprospektion wird zur Biopiraterie, wenn Konzerne sich traditionelles Wissen über Heilpflanzen aneignen und es durch Patentierung für sich reklamieren.

DNDi (Drugs for Neglected Diseases Initiative)

Die „Initiative Medikamente für vernachlässigte Krankheiten“ (DNDi) mit Sitz in Genf entwickelt Arzneimittel ohne kommerzielles Interesse. Die Geschichte von DNDi reicht zurück in das Jahr 1999. Auf Einladung von Ärzte ohne Grenzen und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) traf sich eine Gruppe ExpertInnen. Aus diesem Treffen entstand ein Verbundprojekt von weltweit sechs Forschungseinrichtungen, welche sich sogenannter „vernachlässigter Krankheiten“ annimmt. DNDi setzt sich zum Ziel, wirksame Arzneimittel gegen armutsbedingte Krankheiten zu entwickeln. Mit einem neuen Forschungskonzept werden Medikamente bis zur Marktreife gebracht. In kooperativer Arbeitsweise bringt DNDi Universitäten, andere öffentliche Einrichtungen und die private Industrie zusammen. DNDi hat mit der Markteinführung eines neuen Malaria-Medikaments im Frühling 2008 bewiesen, dass die Entwicklung neuer Medikamente auch ohne Patentschutz möglich ist. Analog zum Open-Source-Gedanken darf jedes Pharmaunternehmen diese Medikamente produzieren.

Erklärung von Alma Ata „Gesundheit für alle“

Die Erklärung von Alma Ata von 1978 ist das grundlegende WHO-Dokument, das von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde. Es erkannt an, dass das Ziel „Gesundheit für alle“ nur unter Berücksichtigung aller sozialen, wirtschaftlichen, politischen und umweltbedingten Faktoren zu erreichen sei. Die Gesundheit wird in der Verfassung der WHO definiert als ein Zustand vollständigen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens, der sich nicht nur durch die Abwesenheit von Krankheit oder Behinderung auszeichnet. In diesem Sinne wird Gesundheit als ein wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens verstanden. Diese umfassende Herangehensweise zeigt die gravierenden Folgen von unzureichendem Trinkwasserzugang, fehlender Schulbildung, von gewalttätigen Konflikten, Unterernährung und Klimawandel aber auch die einschneidenden Folgen des neoliberalen Wirtschaftskurses vieler Regierungen für die Gesundheit auf.

G8

Gruppe der sieben wirtschaftsstärksten Industriestaaten und Russland. Anfangs Juni 2007 kamen ihre Regierungschefs zum G8-Gipfel (früher Weltwirtschaftsgipfel) in Heiligendamm/Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Ein zentrales Thema der Beratungen war der verstärkte Schutz geistigen Eigentums. Für den Gesundheitsbereich bedeutet dies die weitere Protektion der transnationalen Pharmakonzerne statt einfachem Zugang zu Gesundheitsversorgung und Medikamenten für arme Menschen.

Geistige Eigentumsrechte

Geistige Eigentumsrechte bezeichnen Exklusivrechte an immateriellen Gütern, z.B. Wissen oder Ideen. Immaterielle Güter sind nicht endlich und können ohne Qualitätsverlust beliebig oft gebraucht werden. Sie könnten deshalb von beliebig vielen Personen gleichzeitig genutzt und extrem kostengünstig vervielfältigt werden. Um dennoch eine kapitalistische Verwertung sicherzustellen, wird durch geistige Eigentumsrechte eine künstliche Verknappung erzeugt. Der Schutz des geistigen Eigentums ermöglicht der Rechteinhaberin anderen Personen die Verwendung, Nachahmung oder Nutzung zu verbieten oder dafür Lizenzgebühren zu erheben. Durch die Ausweitung der geistigen Eigentumsrechte wird zunehmend freies Wissen zu monopolisiertem Privateigentum.

Generika

Als Generikum (sing.) bezeichnet man ein Arzneimittel, welches eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikamentes ist. Generika sind meist preisgünstiger als das Originalpräparat, wodurch insbesondere PatientInnen in südlichen Ländern der Zugang zu Medikamenten erleichtert wird. Neben internationalem Druck sorgte vor allem die Konkurrenz durch Generika, für eine Preissenkung von antiretroviralen Medikamenten der ersten Generation in südlichen Ländern um bis zu 90%. Die neueren ARV-Medikamente der zweiten Generation sind jedoch wieder bis zu 100-mal teurer. Wenn nach einigen Jahren die Umstellung der HIV-PatientInnen auf Medikamente der zweiten Generation erfolgen muss, steigen die Kosten entsprechend. HerstellerInnen von Generika, etwa in Indien, bieten bisher nur Nachahmungen der ersten Generation an. Durch seinen Beitritt zur WTO im Jahr 2005 musste Indien seinen Patentschutz für Arzneimittel, gemäß TRIPS deutlich verschärfen. Dies verhindert die Produktion von notwendigen, billigeren AIDS-Medikamenten der zweiten Generation.

Harmonisierung der nationalen Patentrechte

Unter diesem Schlagwort wird die internationale Vereinheitlichung und Vereinfachung der komplizierten und national sehr unterschiedlichen Patentgesetze vorangetrieben. In der Realität bedeutet dies, dass südliche Länder eine Patentgesetzgebung nach Vorbild der Industrieländer und Interessen der transnationalen Konzerne aufgezwungen werden soll. Dieses einheitliche Recht bei höchst ungleicher Ausgangslage im globalen Wettbewerb führt dazu, dass der Trikont weiter ausgebeutet wird. Durch die Lizenzzahlungen wird der Ressourcenstrom vom globalen Süden in die Kassen der Konzerne des Nordens verstärkt.

Öffentliches Gut

Der Begriff der öffentlichen Güter steht dem Begriff der Ware diametral gegenüber. Der Zugang zu öffentlichen Gütern soll grundsätzlich allen Mitgliedern einer Gesellschaft, unabhängig von ihrem Einkommen, offen stehen. Im Rahmen eines Konzepts von Essentialität müssen Arzneimittel und andere lebenswichtige Bereiche der Daseinsvorsorge als öffentliche Güter begriffen werden. Folglich sollten sie prinzipiell vom Patentschutz ausgenommen sein. Ein Blick auf die Arzneimittelforschung zeigt, dass Arzneimittel als öffentliches Gut keine Utopie bleiben müssen. Der Großteil der Grundlagenforschung wird bereits in staatlichen Einrichtungen geleistet. Auch klinische Studien werden vermehrt von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt. In letzter Zeit haben auch in den Naturwissenschaften öffentliche Forschungsprojekte, die mit ähnlichen Schemata wie Open-Source im Softwarebereich arbeiten, große Erfolge erzielt. Da im Bereich der umstrittenen und stark kommerzialisierten Biotechnologie kaum noch eine Neuentwicklung möglich ist, ohne Patente anderer Forscher zu verletzen, hat sich das Projekt zur Entschlüsselung des menschlichen Erbgutes zum Grundsatz gemacht, den freien Austausch von Wissen wieder in den Vordergrund zu stellen. Die Vorteile werden schnell deutlich. Der Zugang zu Daten ist einfach und sie können öffentlich und weltweit von anderen ForscherInnen diskutiert werden. Fehler werden schneller entdeckt und der Forschungsprozess ist transparent, schneller, billiger und qualitativ hochwertiger. Dies gilt ebenso für den Pharmasektor. Mit dem Ausbruch des SARS-Virus kam es weltweit zu einer beeindruckenden Kooperation vieler WissenschaftlerInnen bei der Bestimmung des Erregers und der Entwicklung von Gegenmaßnahmen.

Patent

Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf Erfindungen. Es wird ein meist 20-jähriges Ausschlussrecht gewährt, um damit die Forschungs- und Entwicklungskosten amortisieren zu können. Das bedeutet aber auch ein Monopol auf Wissen. Darüber ob oder unter welchen Bedingungen dieses Wissen von Dritten genutzt werden darf, entscheidet der Patentinhaber. Dieses Monopol ermöglicht der Pharmaindustrie die Medikamentenpreise zu diktieren und künstlich hoch zu halten. Damit bleiben lebenswichtige Arzneimittel für Prekarisierte unerreichbar oder werden erst gar nicht erforscht. Patente als Anreizstruktur zur Entwicklung neuer Wirkstoffe funktionieren nur in kaufkraftstarken Marktsegmenten. Diese finden sich hauptsächlich in Industrieländern. So werden 90% der Forschungsmittel für Krankheiten ausgegeben, die nur 10% der weltweit verlorenen gesunden Lebensjahre ausmachen. Eine Forschung zur Behandlung von armutsbedingten Krankheiten wie Malaria oder Tuberkulose, die praktisch ausschließlich die südlichen Länder betreffen und deren kommerzielles Potential gering ist, findet von Seiten der profit- und patentorientierten Pharmakonzerne kaum statt. Stattdessen werden Forschungsgelder, laut Zahlen des amerikanischen Pharma-Verbandes PhRMA, zu 70% in Scheininnovationen investiert. Diese Nachahmerprodukte von erfolgreichen Medikamenten der Konkurrenz werden auch als me-too-Produkte bezeichnet. Sie bringen keinen zusätzlichen therapeutischen Nutzen, sind aber patentiert, teuer und gut für die Bilanz der Unternehmen. Da me-too-Präparate im Grunde überflüssig sind, wird dafür umso mehr für Werbung ausgegeben. So verwundert es kaum, dass Pharmaunternehmen im Schnitt für Forschung nur halb so viel Geld ausgeben wie sie in die Werbung stecken. Die wenigen neuen Medikamente, die wirklich einen medizinischen Fortschritt bringen, stammen hauptsächlich aus der öffentlich finanzierten Grundlagenforschung. Dennoch strebt die deutsche G8-Präsidentschaft eine weitere Ausweitung und Verschärfung des Patentschutzes an.

TRIPS (Abkommen über den Schutz geistigen Eigentums)

TRIPS ist das WTO-Abkommen zum Schutz handelsbezogener Rechte an geistigem Eigentum. Es umfasst Bestimmungen zum Schutz von Patenten oder Copyrights und Handelsmarken. Durch den Beitritt zur WTO sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, auch die patentrechtlichen Vorgaben des TRIPS-Abkommens umzusetzen. Dies ist für südliche Länder von Nachteil, da 97% der Patente Unternehmen aus den Industrieländern gehören und etwa 90% der Patente, die in sogenannten Entwicklungs- und Schwellenländern angemeldet werden, Firmen mit Sitz in Industrieländern. Dadurch werden der Transfer und die Verbreitung von Technologien in südlichen Ländern erschwert. Weiter besteht die Gefahr, dass der Technologietransfer bei sehr restriktiver Lizenzpolitik der Patentinhaberin ausbleibt. Für Arzneimittel sahen die meisten Länder des Südens bisher keinen Patentschutz vor, da sich ohne Generikaproduktion der Zugang zu Pharmaprodukten verteuern würde. Das TRIPS ermöglicht hingegen Patente auf Medikamente, verteuert diese dadurch und schließt so Millionen von Kranken von der Behandlung aus. Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung für die Gruppe der 50 meist marginalisierten Länder. In Bezug auf pharmazeutische Produkte wird ihnen eine zusätzliche Übergangsfrist bis zum Jahr 2016 für den Patentschutz eingeräumt. Damit dürften, z.B. in Bangladesh, auch ARV-Generika der zweiten Generation legal hergestellt und in andere arme Länder exportiert werden.

Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie ist die Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen für das internationale öffentliche Gesundheitswesen. Die WHO ist zwar die grösste demokratisch legitimierte Gesundheitsorganisation und sollte Leitlinien, Standards und Methoden in gesundheitsbezogenen Bereichen entwickeln und weltweit durchsetzen. Sie hat in den letzten Jahren aber zusehends an Einfluss verloren. Das liegt zum Teil am schmalen Budget. So hat die Gates-Stiftung vom Microsoft Gründer Bill Gates und dessen Frau Melinda einen grösseren Etat als die gesamte WHO. KritikerInnen fordern, dass die finanzielle Ausstattung der WHO steigen muss und dass mehr Geld in die Kernbereiche der WHO fliessen sollte, verbunden mit weniger Auflagen seitens der Geberländer. Meist werden in Projekten einzelne Krankheiten fokussiert anstatt das Gesundheitssystem insgesamt zu verbessern. Weiter wird oft als „Gegenleistung“ für die Hilfe die Durchführung von Strukturanpassungsprogrammen und die Förderung einer neoliberalen Gesundheitspolitik erwartet.

Welthandelsorganisation (WTO)

Im Zentrum der WTO steht das Fördern und Erhalten einer politisch organisierten neoliberalen Weltwirtschaftsordnung. Die WTO ist eine internationale Organisation, die sich mit der Regelung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen beschäftigt. Den Kern dieser Anstrengungen bilden die WTO-Verträge zwecks Förderung des Freihandels. Die WTO ist die Dachorganisation der Verträge GATT (Warenhandel), GATS (Handel mit Dienstleistungen)  und TRIPS (Schutz geistigen Eigentums) und somit ein integraler Bestandteil der Bestrebungen der industrialisierten Staaten für eine Expansion des Welthandels durch die Errichtung einer neoliberalen Welthandelsordnung. Die WTO verlor seit der sogenannten Doha-Entwicklungsrunde durch das Stagnieren der Verhandlungen einer weiteren Liberalisierung an Bedeutung. Dafür setzten viele Industriestaaten vermehrt auf bilaterale oder regionale Freihandelsverträge.

Zwangslizenz

Zwanglizenzen wurden auf Druck der afrikanischen Staaten, als Schutzrechte für die öffentliche Gesundheit in das Welthandelsrecht integriert. Im November 2001 verabschiedeten die WTO-Mitgliedstaaten in Doha eine Erklärung zum TRIPS-Abkommen, nach der Ausnahmen des Patentschutzes aufgrund schwerer öffentlicher Gesundheitsprobleme erlaubt sind. D.h. alle WTO-Mitgliedstaaten haben zur Bewältigung von Krisen im öffentlichen Gesundheitswesen das Recht mit Hilfe von Zwangslizenzen Generika von patentgeschützten Medikamente herzustellen oder zu importieren. Jeder Mitgliedstaat darf dabei selbst festlegen, was einen nationalen Notstand oder einen anderen Umstand äußerster Dringlichkeit darstellt. Krisen durch HIV/Aids, Tuberkulose, Malaria oder anderen Epidemien können solche Situationen sein. Allerdings wurden Zwangslizenzen von wirtschaftlich ärmeren Ländern wegen der Komplexität des Verfahrens bisher kaum eingesetzt. Weitere Hindernisse bestehen für Länder ohne ausreichende Pharma-Produktionskapazitäten, da sie notwendige Arzneimittel nicht einfach importieren können, sofern diese im Exportland patentgeschützt sind. Außerdem werden Zwangslizenzen weiter von der US-Regierung und der Pharmaindustrie bekämpft. Um Zwangslizenzen abzuwenden und ihre Etablierung zu verhindern, sahen sich einige Pharmafirmen gezwungen "freiwillige Lizenzen" zu erteilen. Zwar wird dann meist auf die Zahlung von Lizenzgebühren verzichtet, aber die Macht über das Patent und die Generikaproduktion bleibt den Pharmakonzernen erhalten.

medico international schweiz_ms_29082008