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Folter im Ferienparadies Mexiko – und ein Instrument dagegen |
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Bulletin 2/09-Artikel von Philipp Gerber und Sanja Previsic, medico international schweiz
Juni 09. Die heutigen Folterpraktiken werden seit Amtsantritt Obamas wieder thematisiert. Im Jahresbericht schrieben wir, wie unsere mexikanischen Partnerorganisationen in Oaxaca und Guerrero versuchen, Folter sichtbar zu machen und zur Anklage zu bringen. Sie dokumentieren Folter anhand des sogenannten „Istanbul-Protokolls“. Eine Pionierarbeit - mit Gefahren für die mutigen KämpferInnen gegen Folter.
„Beweise für das Unfassbare“
Das Istanbul-Protokoll ist die erste Zusammenstellung von
internationalen Richtlinien für die Dokumentation von Folter und ihren
Folgen. Gemäss dem Arzt Ricardo Loewe vom „Komitee gegen Folter und
Straflosigkeit“ – der im Mai an der Veranstaltung von medico zum Thema
Folter in Guerrero referierte – handelt es sich „ um eine Art
medizinisch-psychologische Krankengeschichte oder Gutachten, das vor
Gericht gebracht werden soll“. Es ist also ein neues Instrument, das
für die rechtliche Beweisführung wirksam ist.
Dieses „Manual zur effektiven Untersuchung und Dokumentation von Folter
oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
oder Bestrafung“, kurz Instanbul-Protokoll, wurde 1999 zum offiziellen
UNO-Dokument, nachdem es während drei Jahren von ExpertInnen aus Recht,
Gesundheit und Menschenrechten entwickelt worden war. Daran waren mehr
als 40 verschiedene Organisationen beteiligt, darunter das IRCT
(International Rehabilitation Council for Torture Victims). Die Arbeit
wurde von der HRFT (Human Rights Foundation of Turkey) und PHR
(Physicians for Human Rights) USA initiiert und koordiniert.
Ein wichtiger Auslöser für das Erarbeiten des Protokolls war der Tod
von Baki Erdoğan. Erdoğan wurde 1993 als mutmassliches Mitglied der
verbotenen „Revolutionären Linken“ verhaftet und zu Tode gefoltert.
Nach offiziellen Angaben jedoch starb er an Tuberkulose. Es folgte eine
unabhängige Untersuchung durch die Türkische Medizinervereinigung.
Diese liess darauf schliessen, dass Erdoğan mit Elektroschocks
misshandelt, an den Handgelenken aufgehängt und mit Schlägen auf die
Fusssohlen traktiert worden war. Der Fall führte zur internationalen
Initiative eines standardisierten Protokolls zur Dokumentation von
Folter.
Das Istanbul-Protokoll zeigt die Möglichkeiten zum Nachweis von
Folterspuren auf. Es liefert also „Beweise für das Unfassbare“, wie
dies Knut Rauchfuss von der Kampagne gegen Straflosigkeit
„Gerechtigkeit heilt“ in Bochum treffend nennt. Das Protokoll
unterscheidet dabei zwischen der Diagnostik körperlicher Symptome und
dem Nachweis psychischer Folgen.
Zusätzlich stellt das Manual wichtige Standards zur opfergerechten
Untersuchung von Folterfällen auf. Zum Beispiel bezüglich der
Gesprächsführung mit Überlebenden und ZeugInnen, der medizinischen
Berufsethik, der Auswahl von UntersucherInnen und dem Zeugenschutz.
Wie alle UNO-Dokumente ist auch das Istanbul-Protokoll ist kein
verbindliches Instrument und die Untersuchungsbehörden stellen sich oft
taub. Natürlich stossen die Folter-AnklägerInnen auch auf andere
Unzulänglichkeiten. So existiert in Guerrero zwar der Straftatbestand
„Forciertes Verschwindenlassen“, aber das Delikt „Folter“ kennt das
bundesstaatliche Strafgesetzbuch gar nicht. In Oaxaca verhält es sich
genau umgekehrt. Und weil der Staat naturgemäss Teil der Folter-Anklage
ist, „versucht er immer das Gutachten zu neutralisieren oder gar zu
verteufeln“, so Ricardo Loewe.
Auch VerteidigerInnen bedroht
Sogar die regierungsnahe mexikanische Menschenrechts-Ombudsstelle
stellt periodisch immer wieder fest, dass die Polizei und vermehrt auch
das mit polizeilichen Aufgaben betraute Militär systematisch Gefangene
foltert. Besonders betroffen sind ProtagonistInnen sozialer Bewegungen,
die für ihre Rechte kämpfen. In unseren Projektregionen Guerrero,
Chiapas und Oaxaca häuften sich die Fälle von Folter in den letzten
Monaten.
So wurde mitten in Oaxaca Stadt der Gewerkschafter und APPO-Aktivist
Marcelino Coache von Polizisten entführt und während Stunden u.a. mit
Elektroschocks gefoltert. Dass er dies denunzierte, führte zu weiteren
Drohungen gegen seinen Sohn und die ganze Familie. Unsere
Partnerorganisation „Komitee 25. November“ beteiligte sich im Mai 09 an
der kollektiven Verteidigung von Marcelino. Just bekamen nach dem
ersten Besuch der Untersuchungsbehörden mehrere VerteidigerInnen
Mordrohungen per SMS. Vierzehn Tage später wurde ein Einbruch in das
Büro des Komitees vorgetäuscht, weitere Nadelstiche wie das Kappen der
Stromleitung des Privathauses der Anwältin folgten. Wer Folter
untersucht, lebt in Mexiko gefährlich.
Mexiko war gemäss der Statistik von amnesty international 2008 nach dem
Iran das zweithäufigste Land, zu dem urgent actions an die
ai-Mitglieder verschickt wurden. Was nicht heisst, dass es in anderen
Erdteilen nicht auch zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt.
Vielmehr zeigt die Statistik, dass es mit vereinten Kräften gelingt,
die Repression in Mexiko sichtbar zu machen. Dies ist der Stachel im
Fleisch der Folterer. Und deshalb ist die Folter in Mexiko für medico
ein exemplarisches Thema der „Mental Health“.
Ein Artikel aus dem medico-Bulletin 2/09, Bulletin download (PDF).
Weitere Infos:
"Folter ist nie privat" Interview mit Ricardo Loewe, CCTI (WoZ, 25. Juni 2009. PDF)
Mexico Accused of Torture in Drug War (Washington Post, 09.07.09)
Mexiko: medico-Partnerorganisation denunziert Folter an UNO-Konferenz (Juni 2009)
Bibliographie:
Istanbul-Protokoll. Untersuchung und Dokumentation von Folter und Menschenrechtsverletzungen
2009, 236 Seiten, Maße: 24 cm, Gebunden, Deutsch. Herausgeber: Frewer, Andreas, Krása, Kerstin, Furtmayr, Holger
V&R unipress. ISBN-10: 3899716973
Für Projekte spenden:
Oaxaca: Folterdokumentation
Guerrero: Prävention von Folter
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